Dieser Schutz bietet Ihnen 2 große Vorteile
Erstens: Bei Zahnersatz wie Brücken, Kronen oder Prothesen verdoppelt die ERGO Krankenversicherung AG die Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Im besten Fall bedeutet das 0 € Zuzahlung für Sie. Zweitens: Pro Implantat erhalten Sie bis zu 500 €. Egal, ob es sich um ein neues, ein zu ersetzendes Implatat oder dessen Reparatur handelt.
- Doppelter Festzuschuss – was Ihre gesetzliche Krankenkasse für Zahnersatz bezahlt, wird verdoppelt – bis zu 100 % der Gesamtrechnung
- Mit Implantaten – Sie bekommen pro Implantat bis zu 500 € Zuschuss
- Ab 3,90 € pro Monat – reduzieren Sie Ihren Eigenanteil für wenig Geld
- ✔ Ihr Vorteil mit Zahn-Zuschuss-Plus.
Doppelter Zuschuss bei Zahnersatz
✔ Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Befundbezogene Festzuschüsse für Zahnersatz. Gilt für Leistungen der Zahnmedizin und der Zahntechnik. Ergänzende Bonus- oder Härtefallleistungen möglich
✔ Leistungen der Zahnersatzversicherung.
Gleicher Betrag wie von Ihrer GKV für Zahnersatz. Gilt z. B. für Brücken, Kronen, Prothesen, implantatgetragenen Zahnersatz. Pro Implantat bekommen Sie bis zu 500 €
✔ Insgesamt erhalten Sie im Versicherungsfall bis zu 100 % der nach den Versicherungsbedingungen erstattungsfähigen Kosten – einschließlich der Leistungen Ihrer GKV und gegebenenfalls Dritter.
Alter |
Ihr monatlicher Beitrag |
Bis 20 Jahre |
1,00 € |
Bis 30 Jahre |
3,90 € |
Bis 40 Jahre |
7,70 € |
Bis 60 Jahre |
12,90 € |
Ab 61 Jahre |
14,80 € |
Alle Leistungen
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Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP) |
Leistungen |
Ihr Vorteil mit Zahn-Zuschuss-Plus: doppelter Zuschuss bei Zahnersatz und bis zu 500 € pro Implantat.
Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung:
- Befundbezogene Festzuschüsse für Zahnersatz
- Gilt für Leistungen der Zahnmedizin und der Zahntechnik
- Ergänzende Bonus- oder Härtefallleistungen möglich
Leistungen der Zahnersatzversicherung der ERGO Krankenversicherung AG:
- Gleicher Betrag wie von Ihrer GKV für Zahnersatz
- Gilt z. B. für Brücken, Kronen, Prothesen, implantatgetragenen Zahnersatz
- Pro Implantat bekommen Sie bis zu 500 €
Insgesamt erhalten Sie im Versicherungsfall bis zu 100 % der nach den Versicherungsbedingungen der ERGO Krankenversicherung AG erstattungsfähigen Kosten – einschließlich der Leistungen Ihrer GKV und gegebenenfalls Dritter.
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Einschränkungen der Leistungspflicht |
In diesem Tarif erhält jede versicherte Person:
- Im ersten Versicherungsjahr maximal 250 €
- In den ersten beiden Versicherungsjahren maximal 500 €
- In den ersten 3 Versicherungsjahren maximal 750 €
- In den ersten 4 Versicherungsjahren maximal 1.000 €
Die Leistungen werden dem Versicherungsjahr angerechnet, in dem die Behandlung durchgeführt wird.
Bei einem Unfall gelten die jährlichen Höchstbeträge nicht.
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Voraussetzungen für Leistungen nach Tarif ZZP |
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Eine versicherte Person wird behandelt.
- Die Behandlung findet während des Versicherungsschutzes statt.
- Es handelt sich um Zahnersatzbehandlungen oder Implantate.
- Diese sind medizinisch notwendig.
- Sie werden erstmals angeraten und durchgeführt.
- Betroffen sind Zähne oder Zahnersatz, die beim Abschluss des Vertrags vorhanden waren.
Wichtig: Für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne besteht kein Versicherungsschutz.
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Zahlungsweise |
Monatlich/Jährlich nach Höhe des Beitrags |
Zahlungsmittel |
Bankeinzug |
Hinweis |
Nur für gesetzlich Versicherte
Die Angebote von ERGO gelten nur für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz und eine Bankverbindung in Deutschland haben.
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Geltungsbereich |
Weltweit |
Beginn des Versicherungsschutzes |
Der im Versicherungsschein genannte Versicherungsbeginn (nicht vor Zugang des Versicherungsscheins) |
Ihr monatlicher Beitrag |
z. B. 3,90 monatlich |
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Beitrag berechnen |